Vertraglich vereinbarte Mietanpassungen fehlen leider häufig.
Mieterhöhungen sollen einen Inflationsausgleich oder echte
Wertsteigerung bieten; manchmal nur die Betriebskosten-
nachzahlung für das kommende Jahr begrenzen. Mietsenkungen
können marktbedingt erforderlich sein.
Überwälzung von Modernisierungskosten oder Minderungsende
durch Abbau des Instandhaltungsstaus? Die wirtschaftliche
Konsequenz von baulichen Maßnahmen am Objekt muss bereits
in der Planungsphase geprüft werden.