Das Gesetz spricht von Wohnungseigentum, die Betroffenen
von ihrer Eigentumswohnung. Die Differenzierung ist nicht nur
ein Wortspiel. Sie verdeutlicht die unterschiedlichen Ewartungen.
Eine umfasssende Gesetzesreform 2007 und eine differenzierte Rechtsprechung nähern das Wohnungseigentumsrecht sehr an
das Gesellschaftsrecht an. Nicht Einzelinteressen, sondern die Mehrheitsentscheidung stehen im Vordergrund; häufig bleibt das
Objekt auf der Strecke.