Wenn die Summe der Einzelinterssen zum Gesamtintersse führt,
gewinnen alle.
Viele Rechte und Pflichten stehen dem Verband der Wohnungs-eigentümergemeinschaft zu, nicht den einzelnen Wohnungs-
eigentümern.
Der Verband muss Gesamtinteressen auch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen, bis hin zum Ausschluss des
Einzelnen aus der Gemeinschaft durch Zwangsversteigerung des
Objektes.