. ANWALTSKANZLEI NORBERT SLOMIAN Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
.                                        ANWALTSKANZLEI NORBERT SLOMIAN                                                                                                                                                        Fachanwalt für Miet- und                                                                           Wohnungseigentumsrecht

Ihr Mieter hat gekündigt

Sie halten die Kündigung für unwirksam ?

 

Wir benötigen typischerweise

  • den zugrundeliegenden Mietvertrag
    (sind die Vertragsparteien noch aktuell?)
  • den bisherigen Schriftsverkehr mit dem Mieter zur Kündigung

 

 

 

Sie wollen Ihren Mieter kündigen?

 

Wir benötigen typischerweise

  • den zugrundeliegenden Mietvertrag
    (sind die Vertragsparteien noch aktuell?)
  • Ihre Mitteilung, welche Gründe Sie zu diesem Schritt bewegen:
    - Belege für mögliche Vertragsverletzungen (Störungsprotokolle)
    - eine Aufstellung der Mietrückstände
    - eine Aufstellung der Zahlungstermine im letzten Jahr
    - welcher Familienangehörige soll die Mietsache künftig nutzen
          und wie ist diese Person derzeit untergebracht ?
    - wieviele Wohnungen gibt es im Haus ?
    - sonstige Angaben, auf die Sie eine Kündigung stützen wollen
  • den bisherigen Schriftverkehr mit dem Mieter zur Kündigung

 

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