Die Eigentümerversammlung hat einen Beschluss gefasst,
den Sie gerichtlich überprüfen lassen wollen ?
Wir benötigen typischerweise
- die Teilungserklärung
- das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlung
oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
- Eine Aufstellung Ihrer Einwände gegen den Beschluss
- die dem Beschluss zugrundeliegenden Unterlagen
(Abrechnung, Wirtschaftsplan, Angebote der Sanierungs-
maßnahmen, Schriftverkehr mit dem Verwalter usw.)
Bitte beachten Sie, dass für die weit überwiegende Zahl der Fälle
eine Frist von einem Monat ab Beschlussfassung unabhängig von
der Protokollversendung besteht. Nach Ablauf dieser Frist kann
nur noch in Ausnahmefällen Ihr Ziel erfolgreich verfolgt werden !
Ein Eigentümer hat eine Beschlussanfechtungsklage eingereicht,
die abgewehrt werden soll.
Wir benötigen typischerweise
- die Teilungserklärung
- das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlung
oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
- eine aktuelle Eigentümerliste
- die vollständige Klage einschließlich Klagebegründung und
gerichtlicher Verfügungen sowie den gelben Umschlag, mit
dem die Klage zugestellt wurde
- die dem Beschluss zugrundeliegenden Unterlagen
(Abrechnung, Wirtschaftsplan, Angebote der Sanierungs-
maßnahmen, Schriftverkehr mit dem Eigentümer, usw.)