. ANWALTSKANZLEI NORBERT SLOMIAN Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
.                                        ANWALTSKANZLEI NORBERT SLOMIAN                                                                                                                                                        Fachanwalt für Miet- und                                                                           Wohnungseigentumsrecht

Die Eigentümerversammlung hat einen Beschluss gefasst,
den Sie gerichtlich überprüfen lassen wollen ?

 

Wir benötigen typischerweise

  • die Teilungserklärung
  • das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlung
         oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
  • Eine Aufstellung Ihrer Einwände gegen den Beschluss
  • die dem Beschluss zugrundeliegenden Unterlagen
        (Abrechnung, Wirtschaftsplan, Angebote der Sanierungs-
        maßnahmen
    , Schriftverkehr mit dem Verwalter usw.)

Bitte beachten Sie, dass für die weit überwiegende Zahl der Fälle

eine Frist von einem Monat ab Beschlussfassung unabhängig von

der Protokollversendung besteht. Nach Ablauf dieser Frist kann

nur noch in Ausnahmefällen Ihr Ziel erfolgreich verfolgt werden !

 

 

Ein Eigentümer hat eine Beschlussanfechtungsklage eingereicht,

die abgewehrt werden soll.

 

Wir benötigen typischerweise

  • die Teilungserklärung
  • das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlung
         oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
  • eine aktuelle Eigentümerliste
  • die vollständige Klage einschließlich Klagebegründung und
    gerichtlicher Verfügungen sowie den gelben Umschlag, mit
    dem die Klage zugestellt wurde
  • die dem Beschluss zugrundeliegenden Unterlagen
        (Abrechnung, Wirtschaftsplan, Angebote der Sanierungs-
        maßnahmen
    , Schriftverkehr mit dem Eigentümer, usw.)

 

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