Sie haben eine neue Verwaltung übernommen ?
Ihr Bestellungszeitraum als Verwalter ist beendet ?
Sie haben Fragen zur Abwicklung des Verwalterwechsels?
Wir benötigen typischerweise
- die Teilungserklärung
- das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlung
oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
mit dem Beschluss zum Verwalterwechsel
- die Mitteilung Ihrer Fragen zur Abwicklung
- ggf. eine Aufstellung Ihrer Einwände gegen den Beschluss