Es bestehen Zahlungsrückstände eines Eigentümers ?
Wir benötigen typischerweise
- die Teilungserklärung
- das aktuelle "Eigentümerkonto" (Buchhaltungsdarstellung
aus der sich ergibt, welche Zahlungen des Eigentümers
wann eingegangen sind) seit dem ersten Teilbetrag, der
im aktuellen Rückstand betragsmäßig enthalten ist
- die Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und / oder
Aufstellungen über Sonderumlagen
- das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlungen
oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
für alle Eigentümerversammlungen, in denen Beschlüsse
über die zugrundeliegenden Wirtschaftspläne, Abrechnungen
und / oder Sonderumlagen gefasst wurden
- die Regelung, die den Verwalter zur gerichtlichen Geltend-
machung der Zahlungsrückstände ermächtigt
- die Grundbuchnummer der betroffen Sondereigentumseinheit
- die tatsächliche Lage dieser Einheit im Objekt (z.B.: 2.OG links)
- handelt es sich um einen Selbstnutzer oder eine vermietete
Nutzungseinheit ?