. ANWALTSKANZLEI NORBERT SLOMIAN Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
.                                        ANWALTSKANZLEI NORBERT SLOMIAN                                                                                                                                                        Fachanwalt für Miet- und                                                                           Wohnungseigentumsrecht

Es bestehen Zahlungsrückstände eines Eigentümers ?

 

 

Wir benötigen typischerweise

  • die Teilungserklärung
  • das aktuelle "Eigentümerkonto" (Buchhaltungsdarstellung
         aus der sich ergibt, welche Zahlungen des Eigentümers
         wann
    eingegangen sind) seit dem ersten Teilbetrag, der
         im aktuellen
    Rückstand betragsmäßig enthalten ist
  • die Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und / oder
        Aufstellungen
    über Sonderumlagen
  • das Protokoll der betroffenen Eigentümerversammlungen
         oder einen aktuellen Auszug aus der Beschlusssammlung
         für alle Eigentümerversammlungen, in denen Beschlüsse
         über die zugrundeliegenden Wirtschaftspläne, Abrechnungen
         und / oder Sonderumlagen gefasst wurden
  • die Regelung, die den Verwalter zur gerichtlichen Geltend-
         machung der Zahlungsrückstände ermächtigt
  • die Grundbuchnummer der betroffen Sondereigentumseinheit
  • die tatsächliche Lage dieser Einheit im Objekt (z.B.: 2.OG links)
  • handelt es sich um einen Selbstnutzer oder eine vermietete
         Nutzungseinheit ?

 

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